AUFGABEN DES ELTERNVEREINS
Viele Tätigkeiten des Elternvereines sind
sichtbar, wie
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Schulveranstaltungen, wo wir uns um das
leibliche und seelische Wohl der Kinder kümmern
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Sammlungen zu Gunsten des Elternvereins (z.B.
Weihnachtsmarkt)
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Jahreshauptversammlungen
Aber auch Aktivitäten, die nicht so in der
Öffentlichkeit ersichtlich sind, wie
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Unterstützung im Dreieck
"Schule-Lehrer-Eltern" durch vermittelnde Gespräche
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Ansprechpartner für allfällige Dinge und
Probleme im Schulalltag
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Plattform für einen Erfahrungsaustausch
zwischen den Eltern in pädagogischen und sozialen Fragen
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finanzielle Unterstützungen zu Gunsten der
Schüler/innen (Schulveranstaltungen, Bücherankauf, Turngeräte
etc.)
sind Aufgabenbereiche in denen sich der
Elternverein Altmünster engagiert - und dies dank Ihre
Mithilfe.
Sie sehen, der Elternverein widmet sich
vielfältigen Aufgaben, die natürlich nur dann optimal erfüllt
werden können, wenn viele Eltern – in welcher Form auch immer -
bereit sind, daran mitzuwirken. Gemeinsam können wir
viel bewegen - wir wollen unsere Kinder bestmöglich auf Ihrem
Weg begleiten und unterstützen.
GRUNDLAGE
Rechtliche Grundlage für die Arbeit des
Elternvereins ist der Paragraph 63 des Schulunterrichtsgesetzes
(SchUG). Die Direktoren und Direktorinnen sollen die Errichtung und
Tätigkeit eines Elternvereines an ihrer Schule nicht nur
ermöglichen, sondern auch fördern. Die Mitgliedschaft im
Elternverein muss dabei allen Erziehungsberichtigten ermöglicht
werden.
Die Organe des Elternvereins können Wünsche,
Vorschläge und Beschwerden an die Schulleitung vorbringen und hat
diese auch zu prüfen und mit dem Elternverein zu besprechen. Dies
gilt jedoch nur dann, wenn an einer Schule nur ein Elternverein
besteht und dieser sich auf den Wirkungsbereich dieser Schule oder
mehrerer in einem örtlichen Zusammenhang stehenden Schulen (z.B.
Volks- und Hauptschule am gleichen Standort) beschränkt.