Elternverein
Aufgaben
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© 2012 Elternverein
 

AUFGABEN A-Z

Ansprechpartner
Beratung
Betreuung
Mitwirkung
Plattform
Unterstützung
Vorschläge
Wünsche

AUFGABEN DES ELTERNVEREINS

Viele Tätigkeiten des Elternvereines sind sichtbar, wie

  • Schulveranstaltungen, wo wir uns um das leibliche und seelische Wohl der Kinder kümmern
  • Sammlungen zu Gunsten des Elternvereins (z.B. Weihnachtsmarkt)
  • Jahreshauptversammlungen

Aber auch Aktivitäten, die nicht so in der Öffentlichkeit ersichtlich sind, wie

  • Unterstützung im Dreieck "Schule-Lehrer-Eltern" durch vermittelnde Gespräche
  • Ansprechpartner für allfällige Dinge und Probleme im Schulalltag
  • Plattform für einen Erfahrungsaustausch zwischen den Eltern in pädagogischen und sozialen Fragen
  • finanzielle Unterstützungen zu Gunsten der Schüler/innen (Schulveranstaltungen, Bücherankauf, Turngeräte etc.)

sind Aufgabenbereiche in denen sich der Elternverein Altmünster engagiert - und dies dank Ihre Mithilfe.

 

Sie sehen, der Elternverein widmet sich vielfältigen Aufgaben, die natürlich nur dann optimal erfüllt werden können, wenn viele Eltern – in welcher Form auch immer - bereit sind, daran mitzuwirken. Gemeinsam können wir viel bewegen - wir wollen unsere Kinder bestmöglich auf Ihrem Weg begleiten und unterstützen.

GRUNDLAGE

Rechtliche Grundlage für die Arbeit des Elternvereins ist der Paragraph 63 des Schulunterrichtsgesetzes (SchUG). Die Direktoren und Direktorinnen sollen die Errichtung und Tätigkeit eines Elternvereines an ihrer Schule nicht nur ermöglichen, sondern auch fördern. Die Mitgliedschaft im Elternverein muss dabei allen Erziehungsberichtigten ermöglicht werden.

Die Organe des Elternvereins können Wünsche, Vorschläge und Beschwerden an die Schulleitung vorbringen und hat diese auch zu prüfen und mit dem Elternverein zu besprechen. Dies gilt jedoch nur dann, wenn an einer Schule nur ein Elternverein besteht und dieser sich auf den Wirkungsbereich dieser Schule oder mehrerer in einem örtlichen Zusammenhang stehenden Schulen (z.B. Volks- und Hauptschule am gleichen Standort) beschränkt.